Sonderurlaub wegen Hochzeit: Regelung in Österreich
Der Sonderurlaub für Hochzeiten in Österreich ist eine Regelung, die Arbeitnehmern erlaubt, Urlaubstage (abseits des sonstigen Urlaubsanspruches) für die Hochzeitsplanung, die Hochzeitsfeier oder die Flitterwochen zu nehmen. Ihr wollt noch mehr Fakten rund um den Sonderurlaub zur Hochzeit? Here we go …
Anzahl der Sonderurlaubstage zur Hochzeit
Die Anzahl der Tage für den gewährten Sonderurlaub hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und des Kollektivvertrages ab. Wie viele Urlaubstage konkret gewährt werden, ist in Österreich zudem stark von der Branche abhängig. Generell erhalten Arbeitnehmer meist ein bis drei Tage Sonderurlaub im Falle einer anstehenden Hochzeit. Wie und wann der Sonderurlaub herangezogen werden kann, lässt sich am besten individuell mit dem Arbeitgeber regeln. Für manche Paare ist es ideal, die Tage vor der Hochzeit zu nutzen, andere feiern eine Longstay Hochzeit und viele wollen die Sonderurlaubstage lieber nach dem Hochzeitstag genießen.
In jedem Fall sollte der Sonderurlaub gut mit dem Arbeitgeber abgestimmt sein. Bei einem festlichen Ereignis wie einer Hochzeit geht das zum Glück recht gut, denn die Hochzeitsplanung ist idealerweise schon lange vor dem Hochzeitstag im Gange. Sucht daher das Gespräch mit eurem Chef bzw. dem zuständigen Personalverantwortlichen früh genug, dann lassen sich die Sonderurlaubstage für alle besser einplanen.
Hochzeitsurkunde als Nachweis
Als Nachweis für den Anlassfall „Hochzeit“ ist die Hochzeitsurkunde bzw. die Urkunde der eingetragenen Partnerschaft heranzuziehen. Nicht jeder Arbeitgeber will eure Heiratsurkunde sehen bzw. bei sich ablegen, aber eine Kopie der Heiratsurkunde zu machen, ist nie verkehrt – so könnt ihr die Urkunde bei Bedarf nachreichen oder ihr bietet dem Arbeitgeber den Nachweis proaktiv an.
Dienstverhinderungsgründe im Kollektivvertrag
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei einer Hochzeit wird also für eine verhältnismäßig kurze Zeit – etwa ein bis drei Tage – gewährt. Ein Blick in den Arbeitsvertrag wird euch in der Regel Genaueres erzählen. Ansonsten könnt ihr die Dienstverhinderungsgründe mit Entgeltfortzahlung – aka Sonderurlaub – auch in den branchenspezifischen Kollektivverträgen nachlesen. Die WKO hat dazu einen Kollektivvertrag-Finder eingerichtet.