Was wird im Ehevertrag geregelt? Worauf muss man beim Ehevertrag vor der Hochzeit achten? Und steckt doch ein Funken Romantik im Ehevertrag? Gerne klären wir euch auf, wann es Sinn macht, Vermögensaufteilung & Co mithilfe eines Vertrags zu regeln, und präsentieren euch Kanzleien in Österreich, die auf das Thema Eherecht spezialisiert sind.
Diese Kanzlei hat sich auf das Thema Ehevertrag spezialisiert und berät euch gerne.
Kanzlei Sterngasse
Eherecht-Experten in Wien
Rechtliche Sicherheit mit Gefühl und Verstand: Dieses erfahrene Juristen-Duo unterstützt euch bei Ehepakt, Testament und wichtigen Vollmachten. Persönlich, empathisch und vorausschauend – für eine Ehe, die nicht nur emotional, sondern auch rechtlich auf einem sicheren Fundament steht.
Mehr erfahrenEheverträge sind wie Barney Stinson. Sie gelten als kalt, berechnend, unromantisch und nur auf den eigenen Vorteil bedacht. Doch wait for it: Im Kern sind sie heillose Romantiker! Ja, einen Ehevertrag aufzusetzen heißt, sich Gedanken zu einer möglichen Scheidung zu machen. Gerade im endorphingetriebenen Gefühlsrausch einer Verlobung ist das vielleicht nicht das schönste Planungsthema. Dennoch ist genau das der perfekte Zeitpunkt dafür. Schließlich geht es bei einem Ehevertrag hauptsächlich darum, etwas zu teilen. Und wann wäre man eher dazu bereit als in jenem Augenblick, in dem man beschlossen hat, den Rest des Lebens miteinander zu teilen?
Entgegen hartnäckiger Gerüchte können in Österreich nur vermögensrechtliche Angelegenheiten durch Eheverträge geregelt werden. Kurz: Es geht um die Kohle. Verträge, in denen festgehalten wird, wer wann das Bad putzen muss, können nicht aufgesetzt werden.
Grundsätzlich gilt im österreichischen Eherecht die Gütertrennung. Vereinfacht gesagt heißt das: Deins bleibt deins und meins bleibt meins. Was bei Zahnbürsten noch ganz gut funktioniert, wird zunehmend schwieriger, wenn während der Ehe gemeinsam Vermögenswerte aufgebaut werden. Wohneigentum zählt hier zu den Paradebeispielen. Hat jener Teil des Ehepaares, der sich primär um die Kinderbetreuung kümmert, gleiches Anrecht, obwohl er finanziell wahrscheinlich weniger einbringen kann? Selbst wenn die Eigentümerschaft geklärt wird, bleibt noch die Frage nach dem Wohnrecht, und all das ist nur die Spitze des Eisbergs. Darunter findet man noch Erbschaften, Erträge aus gemeinsamen Investments und vieles mehr. Bei Unternehmerpaaren kommen zudem noch die Firmenwerte ins Spiel. Daher sehen viele Juristen einen Ehevertrag bei Selbstständigen als Pflicht.
Grundsätzlich kann ein Ehevertrag sowohl vor als auch nach der Hochzeit zu jedem Zeitpunkt der Ehe geschlossen werden. Allerdings besteht nach der Hochzeit keine Verpflichtung mehr dazu. Es ist daher ratsam, sich vor der Trauung darum zu kümmern.
Im Prinzip braucht es für einen Ehevertrag lediglich einen Notar, es wird aber unbedingt empfohlen, auch einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu engagieren. Auch wenn zahlreiche Ehevertrag-Templates im Internet das Gefühl vermitteln, auf Anwälte verzichten zu können, raten Rechtsexperten davon ab. Nur ein Anwalt, der sich individuell mit eurem Fall beschäftigt, ist in der Lage, bei der Erstellung eines Ehevertrags eine klare und unmissverständliche Formulierung zu wählen, die keinerlei Interpretationsspielraum zulässt.
In einer Liste von Sätzen, die man in einer Anwaltskanzlei am häufigsten hört, schafft es „Ein Ehevertrag ist immer günstiger als eine schwierige Scheidung“ mit Sicherheit in die Top 10. Stark vereinfacht könnte man sagen, dass die Kosten sich hauptsächlich nach dem Gesamtwert des eingebrachten Vermögens richten. Zunächst ermittelt der Notar den Geschäftswert anhand des Reinvermögens beider Ehepartner. Daraus ergibt sich die Bemessungsgrundlage für die Kosten. Die Anwaltsgebühren setzen sich hingegen aus den im Ehevertrag behandelten Sachverhalten zusammen. Je mehr Sachverhalte (Unterhaltsregelung, Immobilienwert, Zugewinnausgleich, …) geregelt werden, desto höher fallen die Anwaltskosten aus.
Zugegeben, verglichen mit einem Liebesgedicht oder einem Lovesong wirkt ein Ehevertrag wenig romantisch. Doch das ist eine Frage der Sichtweise. Wenn ihr jetzt verlobt seid und euch entschließt, einen Ehevertrag aufzusetzen, dann ist das, was da drin steht, nichts weiter als eine Auflistung dessen, was ihr euch gegenseitig füreinander wünscht – unabhängig davon, was die Zukunft bringen mag.