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Kanzlei Sterngasse Wien
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Ehevertrag-Experten: Kanzlei Sterngasse

Anwaltskanzlei in Wien

Zwei Anwälte, ein Versprechen: rechtliche Sicherheit für eure gemeinsame Zukunft. Diese Kanzlei begleitet Paare mit Weitblick – verlässlich, persönlich und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Ob Ehepakt, Testament, Vorsorgevollmacht oder Fragen rund um „meine, deine, unsere Kinder“: Klare Vereinbarungen schaffen Vertrauen und schützen, was euch wichtig ist.

Denn Liebe und Partnerschaft sind stark – mit einer rechtlichen Basis aber auch krisenfest. Das juristische Duo bringt nicht nur fachliches Know-how mit, sondern auch Verständnis für die besonderen Dynamiken von Beziehungen. Gerade vor einer Hochzeit ist es sinnvoll, sich Gedanken über faire Lösungen für den Fall der Fälle zu machen. Nicht aus Misstrauen, sondern aus Verantwortung füreinander.

In einem persönlichen Gespräch nehmen sich die beiden Juristen Zeit für eure Fragen – vertraulich, empathisch und lösungsorientiert. Damit ihr euch mit gutem Gefühl ganz auf die Liebe konzentrieren könnt.

Kanzlei Sterngasse WienKanzlei Sterngasse Wien: Ehevertrag

Häufige Fragen an die Kanzlei Sterngasse

Warum ist ein Ehepakt sinnvoll?
Weil ihr alles teilen wollt – auch die Verantwortung, falls es mal nicht so rosig läuft. Ein Ehepakt ist wie ein Regenschirm: Man hofft, ihn nie zu brauchen – aber ist froh, wenn man ihn hat. Mit einem Ehepakt können auch schon vor der Hochzeit vermögens- und unterhaltsrechtliche Vereinbarungen getroffen werden. Eheverträge bieten aber auch die Möglichkeit, die Person abzusichern, die sich hauptsächlich um Haushalt und Kinderbetreuung kümmern soll.

Bekommt der Ehepartner automatisch die Obsorge für die „mitgebrachten“ Kinder des anderen Ehepartners?
Nein, die Obsorge für die in die Ehe mitgebrachten Kinder bleibt wie vor der Eheschließung bestehen. Der Stiefelternteil wird wie ein Pflegeelternteil behandelt. Die Kinder des anderen Ehegatten sind auch nicht erbberechtigt.

Wird der andere Ehepartner automatisch Miteigentümer des in die Ehe eingebrachten Vermögens?
Nein. Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer seines Vermögens. Auch in aufrechter Ehe gilt das Prinzip der Gütertrennung. Nur für den Fall einer Scheidung würde dieses Vermögen zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden.

Muss ich ein Testament errichten, damit mein Ehepartner erben kann, falls mir etwas zustößt?
Hinterlässt der Verstorbene Kinder oder deren Nachkommen, erbt der Ehepartner gemeinsam mit diesen und erhält ein Drittel des Nachlasses. Gibt es hingegen keine Kinder oder Nachkommen, aber leben die Eltern des Verstorbenen oder deren Nachkommen noch, erbt der Ehepartner neben diesen und erhält in diesem Fall zwei Drittel des Nachlasses.

Falls die Ehe doch nicht hält: Müssen Schenkungen zwischen den Ehegatten zurückgegeben werden?
Schenkungen, die sich Ehegatten während der Ehe gegenseitig machen, werden im Fall einer Scheidung grundsätzlich wie gemeinsames Vermögen behandelt und fallen in die sogenannte Aufteilungsmasse. Das bedeutet, sie müssen bei der Scheidung entweder aufgeteilt oder an den schenkenden Ehegatten zurückübertragen werden. Im Gegensatz dazu sind Geschenke, die ein Ehegatte von Dritten erhält (z. B. von Eltern oder Freunden), ausdrücklich von der Vermögensaufteilung bei Scheidung ausgenommen und bleiben im Alleineigentum des beschenkten Ehegatten.

Bilder © Mag. Martina Hackl | Mag. Jakob Weinrich LL.M.

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